Patientenfürsprecherin

Gemäß Saarl. Krankenhausgesetz Nr. 1218 vom 15.07.1987, § 28, bestellt jedes Krankenhaus ein Patientenfürsprecher/-in.  

  • Er vertritt die Interessen der Patienten/-innen gegenüber dem Krankenhaus 
  • Er wird grundsätzlich nur auf ausdrücklichen Wunsch tätig 
  • Er prüft Anregungen, Bitten und Beschwerden der Patienten 
  • Er kann sich auch mit dem schriftlichen Einverständnis der Patienten unmittelbar an den Krankenhausträger und an das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wenden 
  • Er ist ehrenamtlich tätig, unabhängig und nicht weisungsgebunden

Unsere Patientenfürsprecherin Irene Quintes

 

Als Patientenfürsprecherin für Wadern und Losheim ist bestellt:

Frau Irene Quintes
Goethestr. 7,
66679 Losheim am See
Telefon:
06872/2104 privat 


Des Weiteren können Mitteilungen und Nachrichten an die Patientenfürsprecherin in Losheim im Briefkasten auf dem Flur zur Verwaltung und in Wadern im Briefkasten im Eingangsbereich hinterlassen werden.